GmbH-Anteile tokenisieren: einmal zum Notar, danach digital übertragbar
Ein Mittelständler, der Investoren an seiner GmbH beteiligen will, muss nicht für jeden neuen Anleger einen Notartermin ansetzen. Die Struktur wird einmal beurkundet — danach wird die Beteiligung als Token ausgegeben, gehandelt und ausgeschüttet. So läuft es ab.
Text geprüft am 11. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Der Notar wird einmal gebraucht: Er beurkundet die Struktur. Danach wechseln nur noch Tokens den Besitzer — ohne weiteren Notartermin.
- Der Token verbrieft eine Beteiligung am Unternehmen, typischerweise am Gewinn und am Erlös bei einem Verkauf. Die GmbH-Geschäftsanteile selbst bleiben, wo sie sind.
- In Deutschland läuft das über ein elektronisches Wertpapier nach dem eWpG, eingetragen in ein Kryptowertpapierregister.
- Wer echte Gesellschafterrechte mit Stimmrecht als Token will, nimmt die passende Rechtsform: die AG in Deutschland und der Schweiz, die FlexCo in Österreich.
Der Ablauf in fünf Schritten
- 1
Struktur festlegen und einmal beurkunden
Die Gesellschafter beschließen, was der Token verbriefen soll — etwa einen festen Anteil am Jahresgewinn und am Erlös, falls die Firma verkauft wird. Die nötige Änderung des Gesellschaftsvertrags wird einmal notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen. Das ist der einzige Notartermin.
- 2
Das Wertpapier elektronisch begeben
Die GmbH gibt die Beteiligung als Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) aus, zum Beispiel als Genussschein. Statt einer Papierurkunde gibt es einen Eintrag in einem Kryptowertpapierregister, das ein von der BaFin beaufsichtigter Registerführer auf einer Blockchain führt.
- 3
Anlegerinformation und Prüfung der Käufer
Je nach Volumen braucht das Angebot ein Wertpapier-Informationsblatt oder einen Prospekt. Käufer werden einmal identifiziert (KYC) und ihre Wallet freigeschaltet; der Token lässt sich nur zwischen freigeschalteten Wallets bewegen.
- 4
Tokens ausgeben
Ein Smart Contract erzeugt die Tokens. Anleger zahlen in Euro oder einem Stablecoin ein und erhalten die Tokens in ihre Wallet. Die Zahl der Tokens entspricht der Größe der Beteiligung — sie kann von wenigen Investoren bis zu hunderten reichen.
- 5
Laufender Betrieb ohne Notar
Verkauft ein Anleger, wechselt der Token die Wallet und das Register ist sofort aktuell. Gewinnausschüttungen gehen automatisch an alle, die den Token am Stichtag halten. Für die Gesellschafter der GmbH ändert sich nichts: Ihre Geschäftsanteile und die Gesellschafterliste bleiben unberührt.
Deutschland, Österreich, Schweiz
| Land | Rechtsform | So wird tokenisiert |
|---|---|---|
| Deutschland | GmbH | Jede Übertragung eines Geschäftsanteils braucht einen Notar (§ 15 GmbHG). Deshalb verbrieft der Token eine Beteiligung am Unternehmen als Kryptowertpapier nach eWpG — die Struktur wird einmal beurkundet, danach laufen Übertragungen über den Token. |
| Deutschland | AG | Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (Dezember 2023) kann eine AG Namensaktien direkt als Kryptoaktien ausgeben, wenn die Satzung es zulässt. Hier ist der Token die Aktie selbst, mit Stimmrecht. |
| Österreich | FlexCo | Die Flexible Kapitalgesellschaft (seit 2024) lässt Anteilsübertragungen statt per Notariatsakt auch per Urkunde eines Rechtsanwalts zu (§ 12 FlexKapGG) und kennt eigene Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter und Investoren. |
| Schweiz | AG | Seit 2021 können Aktien als Registerwertrechte auf einer Blockchain geführt werden (Art. 973d OR). Der Token ist die Aktie — so arbeiten bereits zahlreiche Schweizer KMU. |
Dass das im Mittelstand funktioniert, zeigt die Schweiz: In unserer Datenbank stehen 67 Aktien Schweizer KMU, die ihr Aktienregister selbst als Token führen. Zu den Daten →
TokenBank plant, das anzubieten
Wir bereiten vor, Mittelständlern diesen Weg aus einer Hand anzubieten: von der Struktur über den Notartermin und das Register bis zum ausgegebenen Token und den laufenden Ausschüttungen. Wenn Sie Ihre GmbH für Investoren öffnen wollen und informiert werden möchten, sobald es losgeht, schreiben Sie uns.
Interesse melden →Häufige Fragen
Kann man GmbH-Anteile tokenisieren?
+
Ja. Die Struktur wird einmal beim Notar aufgesetzt; der Token verbrieft dann eine Beteiligung am Unternehmen, etwa am Gewinn und am Verkaufserlös. Danach lassen sich die Tokens ohne weiteren Notartermin übertragen.
Warum braucht es überhaupt einen Notar?
+
Das GmbH-Gesetz verlangt für die Übertragung von Geschäftsanteilen eine notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Deshalb wird nicht der Geschäftsanteil selbst als Token gehandelt, sondern eine einmal beurkundete Beteiligung daran.
Bekommen Token-Inhaber ein Stimmrecht in der GmbH?
+
In der Regel nicht — sie sind wirtschaftlich beteiligt, nicht Gesellschafter. Wer Stimmrechte tokenisieren will, wählt die AG (Kryptoaktie in Deutschland, Registerwertrecht in der Schweiz) oder in Österreich die FlexCo.
Was kostet das?
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Einmalig fallen Notar, Rechtsberatung, die Anlegerinformation und die Einrichtung des Registers an; laufend die Registerführung. Für einen Mittelständler ist das meist günstiger als eine Kapitalerhöhung mit vielen neuen Gesellschaftern, die alle beim Notar erscheinen müssten.
Wer darf die Tokens kaufen?
+
Das legt das Unternehmen im Angebot fest. Käufer werden identifiziert, ihre Wallet wird freigeschaltet, und je nach Volumen gelten die Regeln für Wertpapier-Informationsblatt oder Prospekt.
Plant TokenBank, das anzubieten?
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Ja. TokenBank bereitet vor, Mittelständlern diesen Weg von der Struktur bis zum Token anzubieten. Wer Interesse hat, kann sich unter [email protected] melden.
Rechtsgrundlagen
- § 15 GmbHG — Übertragung von Geschäftsanteilen (gesetze-im-internet.de)
- Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) (gesetze-im-internet.de)
- § 12 FlexKapGG — Form von Anteilsübertragungen (jusline.at)
- Art. 973d OR — Registerwertrechte (fedlex.admin.ch)
Dieser Ratgeber beschreibt den üblichen Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Struktur für ein Unternehmen passt, legen Notar und Anwalt im Einzelfall fest.